Stromkennzeichnung – Transparenz über Deinen Strommix
Die Stromkennzeichnung informiert Dich darüber, aus welchen Energiequellen Dein Strom stammt und welche Umweltauswirkungen mit der Stromerzeugung verbunden sind. So sollen alle Verbraucher:innen nachvollziehen können, wie sich der gelieferte Strom zusammensetzt – beispielsweise, wie hoch der Anteil an erneuerbaren Energien, fossilen Energieträgern oder Kernenergie ist.
Rechtlicher Hintergrund
Seit 2005 sind alle Stromanbieter in Deutschland nach § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verpflichtet, ihre Kund:innen jährlich über die Herkunft, Zusammensetzung und Umweltauswirkungen des gelieferten Stroms zu informieren. Die Stromkennzeichnung muss jeweils zum 1. Juli eines Jahres für das vorangegangene Kalenderjahr veröffentlicht werden.
Welche Angaben sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz dabei verpflichtend?
Energieträgermix
Anzugeben ist, aus welchen Quellen der gelieferte Strom stammt. Dazu gehören die Anteile der Energieträger Kernkraft, Kohle, Erdgas, sonstige fossile Energieträger, erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (nicht gefördert nach dem EEG), Mieterstrom (gefördert nach dem EEG) sowie erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG. Diese Angaben beziehen sich auf den Gesamtenergieträgermix, den der Lieferant im Land des Liefervertrags im letzten oder vorletzten Jahr verwendet hat.
Umweltauswirkungen
Es müssen Informationen darüber bereitgestellt werden, wie sich die Stromerzeugung auf die Umwelt auswirkt, zumindest in Bezug auf Kohlendioxidemissionen (CO₂-Emissionen) und die Menge an radioaktivem Abfall, die durch die Stromproduktion entsteht.
Anteile erneuerbarer Energien
Für den Anteil an erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweis, die nicht durch das EEG gefördert werden, muss zusätzlich angegeben werden, in welchen Ländern dieser Strom erzeugt wurde und wie groß der jeweilige Anteil an der gesamten gelieferten Menge ist.
Die Stromkennzeichnung für das Basisjahr 2024 – gültig ab 01.07.2025
Die Diagramme zeigen die Zusammensetzung des gesamten Stromangebots von Yippie sowie der einzelnen Stromprodukte. Zusätzlich werden zum Vergleich die durchschnittlichen prozentualen Anteile der Stromerzeugung in Deutschland dargestellt. Anschließend findest Du die Zusammensetzung des gesamten Stromangebots von Yippie in Form einer Tabelle.
Produktmix Ökostromtarife

Gesamtenergie-Trägermix

Energieträger Bundesmix

| Energieträger | Produktmix Ökostromtarife Yippie 2024 | Gesamtenergieträgermix Yippie 2024 | Energieträger Bundesmix 2024 |
|---|---|---|---|
| Strom aus erneuerbaren Energien, gefördert nach dem EEG | 50,9 % | 0 % | 49,1 % |
| Strom aus erneuerbaren Energien mit Herkunftsnachweisen, nicht gefördert nach dem EEG | 49,1 % | 100 % | 11,4 % |
| Erdgas | 0 % | 0 % | 13,4 % |
| Kernkraft | 0 % | 0 % | 0 % |
| Kohle | 0 % | 0 % | 22,8 % |
| Sonstige fossile Energie | 0 % | 0 % | 1,5 % |
| Umweltauswirkung | Produktmix Ökostromtarife Yippie 2024 | Gesamtenergieträgermix Yippie 2024 | Energieträger Bundesmix 2024 |
|---|---|---|---|
| CO₂-Emissionen in g/kWh | 0 | 0 | 298 |
| Radioaktiver Abfall in g/kWh | 0 | 0 | 0 |
| Lieferland der Herkunftsnachweise | Anteil |
|---|---|
| Norwegen | 47,37 % |
| Portugal | 2,63 % |
| Schweden | 50,00 % |
Fragen und Antworten zur Stromkennzeichnung
Erneuerbare Energien mit Herkunftsnachweis (HKN) sind Strommengen, die aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse erzeugt wurden und für die ein offizieller Herkunftsnachweis ausgestellt wurde. Dieser Nachweis bestätigt, dass eine entsprechende Menge Strom tatsächlich aus erneuerbaren Energien stammt. Die Nachweise dienen dazu, die „grüne“ Eigenschaft des Stroms transparent und nachvollziehbar zu machen. „Nicht gefördert nach dem EEG“ bedeutet, dass der Strom keine Förderung nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) erhält – zum Beispiel, weil die Förderung ausgelaufen ist oder der Strom aus ausländischen erneuerbaren Anlagen stammt.
Darunter versteht man Strommengen, die in Deutschland aus erneuerbaren Quellen wie Wind, Sonne, Wasser oder Biomasse erzeugt und durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) finanziell unterstützt werden. Anlagenbetreiber erhalten für die Einspeisung ihres Stroms eine gesetzlich garantierte Vergütung oder Marktprämie, die über den Bundeshaushalt finanziert wird.
Darunter fallen alle fossilen Brennstoffe, die nicht zu den Hauptkategorien Kohle (Steinkohle, Braunkohle) und Erdgas zählen. Dazu gehören beispielsweise Heizöl (z.B. Schweröl in Kraftwerken), Flüssiggas, Torf sowie Industrieabfälle mit fossilem Anteil (z. B. bestimmte Rückstände aus der chemischen Industrie).
Mieterstrom ist Strom, der in unmittelbarer Nähe zu den Verbraucher:innen erzeugt wird – zum Beispiel durch eine Photovoltaikanlage auf dem Dach – und anschließend ohne Umwege direkt an die Bewohner:innen des Hauses geliefert wird. Der erzeugte Strom wird dabei nicht ins öffentliche Stromnetz eingespeist, sondern direkt vor Ort genutzt. Die Bewohner:innen profitieren dadurch von günstigem, lokal erzeugtem Strom und unterstützen gleichzeitig die Energiewende. Denn Mieterstrom ermöglicht nicht nur die Nutzung erneuerbaren Energien, wodurch der Anteil fossiler Energieträger im Strommix verringert wird, sondern entlastet auch das Stromnetz, da der lokal erzeugte Strom direkt dort verbraucht wird, wo er entsteht.
