29.11.2022
Wichtiger Hinweis: derzeit überschlagen sich die Änderung geplanter Hilfsmaßnahmen seitens der Bundesregierung. Die im Folgenden dargestellten Informationen spiegeln den aktuellen Stand zum Veröffentlichungszeitpunkt (29. November 2022) wider.
Warum und für wen gibt es die Soforthilfe?
Um die Bürger angesichts der hohen Preise für Gas und Fernwärme zu unterstützen, hat sich die Bundesregierung auf eine „Soforthilfe“ im Dezember („Dezemberhilfe“) verständigt. Dabei handelt es sich um eine Einmalhilfe für Haushalte und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch von bis zu 1,5 Millionen Kilowattstunden (kWh), sofern sie ihr Erdgas nicht für den kommerziellen Betrieb von Strom- oder Wärmeerzeugungsanlagen nutzen. Auch Einrichtungen im Pflege- und Bildungsbereich, sowie in der medizinischen Versorgung erhalten Hilfe.
Wie funktioniert die Soforthilfe und wie hoch ist sie?
Im ersten Schritt wird für die anspruchsberechtigten Kunden einmalig die Pflicht zur Zahlung der vertraglich vereinbarten Abschlagszahlung entfallen, die im Dezember fällig ist. Hierfür wird der Bund die Kosten übernehmen.
Am einfachsten ist es, wenn eine Einzugsermächtigung erteilt wurde, denn dann muss du nichts weiter getan werden, da der fällige Abschlag einfach nicht vom Kundenkonto eingezogen wird. Kunden, die einen Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet haben, müssen diesen einmalig für den im Dezember fälligen Abschlag anpassen bzw. diese Zahlung eben aussetzen. Kunden, die selbständig monatlich eine Überweisung vornehmen, können sich diesen Gang zur Bank im Dezember einfach sparen. Sollte, warum auch immer, die Abschlagszahlung dennoch bei uns eingehen, so wird der zu viel überwiesene Betrag in der nächsten Jahresabrechnung verrechnet.
Die Höhe der Dezemberhilfe wird gemäß Gesetzesvorgabe auf Basis einer Formel berechnet. Demnach wird ein Zwölftel des prognostizierten Jahresverbrauchs mit dem vertraglich vereinbarten Preis Dezemberpreis je kWh multipliziert und um ein Zwölftel des Grundpreises ergänzt.
Im zweiten Schritt ermitteln wir als Energieversorger über die Jahresabrechnung den genauen Entlastungsbetrag, der vom tatsächlichen Verbrauch abhängt. Nach dem Abgleich des prognostizierten mit dem tatsächlichen Verbrauch sind sowohl Nachzahlungen als auch zusätzliche Rückerstattungen möglich, wodurch soll es weiterhin einen Anreiz zum Sparen gibt.
Was, wenn mein Vermieter den Vertrag mit meinem Gas- und Fernwärmeversorger hält?
Mieter und Mitglieder von Wohneigentumsgemeinschaften haben oftmals keinen direkten Vertrag mit einem Energieversorger, sondern bezahlen das Gas im Rahmen der Nebenkosten. Die Entlastung erfolgt hier über den Vermieter oder die Immobiliengesellschaft. Die Soforthilfe zeigt dabei erst mit der nächsten Heizkostenabrechnung Wirkung, für die ein Vermieter ein Jahr Zeit hat. Im schlimmsten Fall erfolgt so die Entlastung erst Ende 2023. Entsprechend ist der Vermieter auch für die Kommunikation der Entlastungshöhe und alle weiteren Fragen der Ansprechpartner.
Autor: Yippie