31.01.2023
Die Gaspreisbremse und die Strompreisbremse sorgen ab dem 1. März für Entlastung bei den Strom- und Gaskunden. Die Preisbremse gilt für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs, so dass auch Kunden mit einem geringeren Verbrauch von der Entlastung profitieren können. Hier die Keyfacts kurz zusammengefasst.
- Die Gaspreisbremse vermindert den Gaspreis auf 12 Cent pro Kilowattstunde. Die Strompreisbremse greift bei 40 Cent pro Kilowattstunde.
- Wie lange sind die Strom- und Gaspreisbremsen gültig?
Nach aktueller Gesetzeslage sind die Strom- und Gaspreisbremsen vom 1. März 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2023.
Die Monate Januar und Februar 2023 werden mit dem Abschlag im März 2023 berücksichtigt und rückwirkend verrechnet.
- In welcher Höhe werde ich entlastet?
Wie sich Deine Entlastung berechnet, kannst Du unseren FAQs entnehmen.
- Ändert sich durch die Strom- und Gaspreisbremse mein Abschlag?
Die Strom- und Gaspreisbremse kann einen Einfluss auf Deinen Abschlag haben. Ändert sich Dein Abschlag durch die Strom- oder Gaspreisbremse, teilen wir Dir Deinen neuen Abschlagsbetrag bis zum 1. März 2023 mit.
- Wie erhalte ich die Entlastung durch die Strom- und Gaspreisbremse?
Du musst nichts weiter tun. Wir setzen alles automatisch für Dich um und ziehen ab März 2023 den neuen Abschlag von Dir ein, sofern Du das SEPA Lastschriftmandat gewählt hast.
So funktioniert die Gaspreisbremse
Die von der Bundesregierung eingesetzte Expertenkommission hat ein Papier mit dem Titel „Sicher durch den Winter“ für eine Gaspreisbremse erarbeitet, die Gas- und Fernwärmekunden wegen der stark gestiegenen Preise für Erdgas entlasten soll. Im Wesentlichen folgt die Bundesregierung den Vorschlägen dieser Kommission. Die Preisbremse für Gas und Wärme ist für Haushalte und Unternehmen mit einem Verbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden gedacht. Ab März 2023 wird die Preisbremse bis 31. Dezember 2023 aktiv sein und sowohl für Neukunden als auch Bestandskunden gelten.
Heizkosten sparen = Doppelt sparen?
Das Einsparen von Gas ist nicht nur für die Umwelt wichtig, sondern zahlt sich auch für Dich aus. Die Bundesregierung ruft deshalb auf, den Verbrauch bewusst zu senken. Durch die Gaspreisbremse wirst Du nicht nur von den gestiegenen Gaskosten entlastet, die Bundesregierung bietet Dir hierdurch ebenfalls einen Anreiz Deinen Verbrauch weiter zu senken und somit noch mehr zu sparen.
Wenn Du es schaffst, Deinen Gasverbrauch um mehr als 20 Prozent zu senken, musst Du für Deinen gesamten Verbrauch lediglich 12 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, sofern der vertragliche Arbeitspreis über 12 Cent pro Kilowattstunde liegt. Jede eingesparte Kilowattstunde bekommst Du mit Deinem vertraglich vereinbarten Artbeitspreis vergütet. Aus diesem Grund lohnt es sich also weiterhin für Dich, beim Gasverbrauch zu sparen: Mit der Gaspreisbremse kannst Du deutlich Geld sparen und gleichzeitig aktiv zum Klimaschutz beitragen!
Mehr Infos zu dem Thema Gaspreisbremse findest Du in unseren FAQs.
So funktioniert die Strompreisbremse
Wenn Du es schaffst, Deinen Stromverbrauch um mehr als 20 Prozent zu senken, musst Du für Deinen gesamten Verbrauch lediglich 40 Cent pro Kilowattstunde bezahlen, sofern der vertragliche Arbeitspreis über diesen 40 Cent pro Kilowattstunde liegt.
Die Strompreisbremse gilt vom 1. März 2023 bis zum 31. Dezember 2023. Für die Monate Januar und Februar 2023 wird die Strompreisbremse rückwirkend abgewickelt. Du wirst also im März 2023 rückwirkend für die Monate Januar und Februar 2023 entlastet.
Mehr Infos zu dem Thema Strompreisbremse findest Du in unseren FAQs.
Autor: Yippie