Besserwissen

20.02.2024

Heizen ab 2024:Warum Heizungsgesetz, Wärmepumpe & Co. besser als ihr Ruf sind

Das Heizungsgesetz ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Seit erstmals davon die Rede war, ist es stark weiterentwickelt und ebenso stark missverstanden worden. Im zweiten Teil unserer Kolumne „Besserwissen – Energie verstehen“ werfen wir einen Blick auf den aktuellen Stand. Was steht wirklich drin? Wie ist das mit den Wärmepumpen? Und welche Folgen hat das neue Gesetz für Dich?

Haus mit Garten, Wärmepumpe und PV-Anlage

Das Heizungsgesetz: Warum es da ist und was es macht

Gebäude in Deutschland sind Energiefresser: Mehr als ein Drittel des gesamten Energieverbrauchs entfallen hierzulande auf Heizen und Warmwasser. Dabei sind fossile Brennstoffe, also Gas und Öl, die Hauptenergiequellen für deutsche Heizungen. Klimaziele erreichen wir so allerdings nicht. Aus diesem Grund gibt es das so genannte Heizungsgesetz, das offiziell „Gesetz für Erneuerbares Heizen“ oder auch „Gebäudeenergiegesetz (GEG)“ heißt. So umstritten der Inhalt des Gesetzes im Jahr 2023 gewesen ist, so unangefochten ist das Ziel: Die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen muss reduziert werden.

Erneuerbare Energien bis zum 30. Dezember 2044

Das Gebäudeenergiegesetz besagt, dass jede neu installierte Heizungsanlage zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien funktionieren muss. In neu erschlossenen Wohngebieten ist diese Regelung exakt so ab dem 1. Januar 2024 in Kraft getreten.


Bei bereits bestehenden Gebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten längere Anpassungszeiträume. Für Städte mit mehr als 100.000 Einwohner:innen wird der Einsatz von umweltfreundlichen Heizungsquellen bei einem Heizungsaustausch spätestens bis zum 30. Juni 2026 verpflichtend. In kleineren Städten ist es der 30. Juni 2028. Sollten Kommunen auf Basis eines kommunalen Wärmeplans oder ähnlicher Initiativen schon früher Gebiete für ein Wärmenetz auswählen, können sich diese Fristen verkürzen.


Das Ganze kommt also nicht auf einen Schlag, sondern schrittweise. Erst 2045 soll die Verwendung fossiler Brennstoffe im Gebäudesektor komplett eingestellt werden.


65 % erneuerbare Energien, unterschiedliche Fristen und Regeln je nach Städtegröße – das klingt erst einmal kompliziert. Am besten erklären wir das genauer.

Neue Heizung?Keine Panik!

In den vergangenen Monaten hat das Heizungsgesetz in den Medien und bei Hausbesitzer:innen geradezu Panik ausgelöst. Deshalb ist es an der Zeit, genauer hinzuschauen und mit einigen Mythen aufzuräumen.


Aktuell bedeutet das Heizungsgesetz nicht, dass Du Deine alte Heizung herausreißen musst. Sofern die alte Heizung funktioniert, kann sie theoretisch bis Ende 2044 weiterlaufen. Sie darf auch repariert werden.


Das Gesetz bedeutet ebenfalls nicht, dass nur noch Wärmepumpen eingebaut werden dürfen. Bis zum Ablauf der beschriebenen Fristen dürfen Heizungen installiert werden, die mit Öl oder Gas betrieben werden. Einzige Voraussetzung: Es muss möglich sein, sie ab 2029 teilweise mit erneuerbaren Energien wie Biogas oder Wasserstoff zu betreiben. Ob das realistisch und sinnvoll ist, sollte im Einzelfall mit erfahrenen Energieberater:innen oder Heizungsinstallateur:innen besprochen werden. Denn tatsächlich lohnt es sich wirtschaftlich oft nicht, an der fossilen Heizung festzuhalten. Warum? Weil zum Beispiel Öl und Gas teuer sind. Oder weil es da noch die CO2-Steuer gibt. Die ist in diesem Jahr gestiegen und wird laut Plan der Regierung auch in den kommenden Jahren konstant ansteigen. Und das wird CO2-intensive Heizstoffe weiter verteuern.


Die Alternativen heißen zum Beispiel: Pelletheizung oder Wärmepumpe. Und letztere ist besser als ihr Ruf, wie wir noch sehen werden.

Heizungswechsel – wer trägt die Kosten?

Es gibt einen weiteren Grund, nicht in Panik zu verfallen: Zum GEG (Gebäudeenergiegesetz) gesellt sich die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude). Diese Förderung sieht großzügige finanzielle Unterstützung für den Umstieg auf eine neue Heizung vor. Und sie ist von der Haushaltssperre durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 ausgenommen.


Mieter:innen betrifft das alles eher indirekt. Sie sind vor übermäßigen Kosten geschützt. Denn Vermieter:innen dürfen zwar bis zu 10 % der Investitionskosten für eine neue oder modernisierte Heizung auf die Mieter:innen umlegen. Die Erhöhung der monatlichen Kaltmiete ist jedoch auf maximal 50 Cent pro Quadratmeter begrenzt.

Beispiel Wärmepumpe – geht das überhaupt?

Die schlagenden Argumente für die Wärmepumpe lauten: Sie kommt ohne fossile Energieträger aus und ist unfassbar effizient. In den letzten Jahren hat sich die Technologie zudem stark weiterentwickelt. Dennoch halten sich Vorbehalte gegenüber der Wärmepumpe: Sie mache nur im Neubau Sinn, lautet einer. Sie ziehe umfassende Folgekosten nach sich, ein anderer. Sehen wir uns das genauer an:

Wärmepumpe und Altbau

In den Anfangsjahren der Wärmepumpe mag es so gewesen sein, dass Altbauten und Wärmepumpen nicht gut harmonierten. Das ist heute anders. Moderne Wärmepumpen erreichen problemlos Vorlauftemperaturen von 60 Grad. Die neuste Generation von Geräten sogar bis zu 75 Grad. Damit kann man eine Öl- oder Gasheizung ersetzen und bestehende Leitungs- und Heizkörpersysteme im Altbau womöglich sogar beibehalten.

Wärmepumpe und Fußbodenheizung

Immer wieder hört man, dass die Wärmepumpe nur in Kombination mit Fußbodenheizungen optimal laufe. Richtig ist, dass Fußbodenheizungen mit niedrigeren Vorlauftemperaturen gut klarkommen. Aber sie sind – vor allem in Kombination mit neueren Wärmepumpen – keine Voraussetzung für den Einbau einer Wärmepumpe. Auch Heizkörper lassen sich mit Wärmepumpen kombinieren. Ein gewisser Dämmstandard sollte allerdings vorhanden sein.

Wärmepumpe und Stromverbrauch

Wärmepumpen verbrauchen Strom. Wie viel, hängt davon ab, wie gut ein Gebäude gedämmt ist. Und vor allem: ob die Wärmepumpe richtig eingestellt ist. Grundsätzlich ist der Stromverbrauch der Wärmepumpe kein starkes Gegenargument. Denn zum sogenannten Wärmestrom muss man wissen: Er ist im Schnitt 22 % günstiger als Haushaltsstrom. Voraussetzung für attraktiven Heizstrom ist lediglich, dass Deine Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler hat und steuerbar ist. Damit eine Wärmepumpe wirklich gut fürs Klima ist, sollte sie allerdings mit Ökostrom betrieben werden. Einen solchen Heizstrom-Tarif bieten beispielsweise wir Dir an.

„Die“ Wärmepumpe gibt es nicht: ein Überblick

Bei allen Pauschalurteilen über Wärmepumpen muss man wissen: Es gibt vier verschiedene Arten von Wärmepumpen. Luft-Wasser-Wärmepumpen extrahieren die Wärme aus der Außenluft. Wasser wird erwärmt und fließt dann durch Rohre in die Heizkörper. Erd- Wärmepumpen beziehen ihre Wärme aus Tiefen von bis zu 100 Metern. Für ihre Installation sind spezielle Bohrungen notwendig, was die Anschaffungskosten erhöht. Dafür sind sie sehr effizient und günstig im Betrieb. Wasser-Wasser-Wärmepumpen nutzen die Energie des Grundwassers. Auch hier sind Bohrungen nötig. Luft-Luft-Wärmepumpen hingegen funktionieren mit einem Wärmetauscher. Die warme Luft wird dann einfach in den Raum geblasen.

Coole Technik: Manche Wärmepumpen können auch kühlen

Einige Wärmepumpen sind auch als Klimaanlage bei Hitze einsetzbar. Die so genannten Split- Klimaanlagen sind letztlich Luft-Luft-Wärmepumpen. Beim Heizbetrieb extrahiert das Kältemittel Wärme aus der Außenluft, um damit die Innenräume zu beheizen. Der Kühlbetrieb verläuft genau entgegengesetzt: Hier wird die Wärme aus dem Raum aufgenommen, der gekühlt werden soll. Durch den geschlossenen Kältemittelkreislauf wird sie nach außen abgeführt. Diese Wärmepumpen sehen ein wenig so aus, wie Du das von Klimaanlagen kennst. Aber auch andere Typen von Wärmepumpen können für den Kühlbetrieb nachgerüstet werden.

Wärmepumpe versus Fernwärme

Im Heizungsgesetz ist auch von der kommunalen Wärmeplanung die Rede. Lohnt sich eine Wärmepumpe überhaupt, wenn Du stattdessen an ein Fernwärmenetz angeschlossen werden kannst?


Das kommt darauf an, was Du betrachtest. In der Anschaffung ist die Wärmepumpe teurer. Allerdings sind ihre Betriebskosten günstiger als die von Fernwärme. Und tatsächlich ist sie nochmals umweltfreundlicher. Fernwärme erzeugt im Durchschnitt Emissionen von 200 Gramm CO2/kWh, bei der Wärmepumpe sind es nur 100 Gramm CO2/kWh.

 

Insgesamt hängt die Entscheidung folglich von vielen Faktoren ab: vom Budget, vom angestrebten Umwelteffekt, vor allem aber von der Wohnform. Fernwärme eignet sich besonders für Mehrfamilienhäuser in Stadtgebieten, Wärmepumpen sind ideal für den Einsatz in Einfamilienhäusern. Energieberater:innen und Heizungsinstallateur:innen werden Dir mehr zur individuellen Abwägung in Deiner Wohnsituation sagen können.

Unser Fazit

Das Heizungsgesetz wird einen wichtigen Beitrag zur Senkung der CO2-Emissionen leisten. Und dabei lässt es Hausbesitzer:innen eine Menge Spielraum für den Umstieg. Die Wärmepumpe ist nicht der einzige Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität, aber ein wichtiger und wirklich innovativer. Deshalb finden wir: Es ist Zeit, die Gemüter zu kühlen und vernünftiger zu heizen. Und falls es Dir im Sommer bereits zu heiß ist, kannst Du ja gleich zwei Probleme auf einmal lösen: Mit der Wärmepumpe im Sommer kühlen und im Winter heizen. In jedem Fall hast Du mit einer Wärmepumpe ein Recht auf Heizstrom, was Deine Stromrechnung schonen wird.


Wir hoffen, wir konnten mit diesen Fakten ein wenig bei der mentalen und räumlichen Temperierung helfen. Coole Technik wird es auf jeden Fall möglich machen!

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Besserwissen –Energie verstehen

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