Grundversorgung bei Strom und Gas: Was Du wissen solltest
Erschienen am 26.08.2025
Viele Menschen landen in der Grundversorgung, ohne es bewusst zu entscheiden, etwa wenn bei einem Umzug etwas schiefgelaufen ist oder wenn sie keinen neuen Vertrag abschließen. Und ja: Es ist praktisch, dass die Energieversorgung in solchen Fällen einfach weiterläuft – ohne Strom oder Gas wirst Du also nie dastehen. Optimal ist diese Lösung trotzdem nicht. In diesem Beitrag erfährst Du, was genau die Grundversorgung ist, welche Rechte Du hast und was Du dringend beachten sollest, wenn Du Energie über die Grundversorgung beziehst.

Was ist die Grundversorgung?
Die Grundversorgung ist eine gesetzlich geregelte Standardversorgung mit Strom und Gas für Haushaltskund:innen. Sie greift immer dann, wenn kein aktiver Vertrag mit einem bestimmten Energieanbieter besteht. Zuständig ist der sogenannte Grundversorger, also das Energieunternehmen, das im jeweiligen Netzgebiet die meisten Haushaltskund:innen beliefert. Meist handelt es sich dabei um ein kommunales Stadtwerk oder einen regionalen Anbieter, aber auch Yippie als deutschlandweiter Anbieter beliefert beispielsweise ein Gebiet als Grundversorger.
Die Grundversorgung betrifft vor allem Situationen wie einen Umzug, wenn Du etwa das erste Mal in eine eigene Wohnung ziehst und noch keinen Vertrag abgeschlossen hast. Auch nach der Kündigung eines Vertrags ohne rechtzeitigen Neuabschluss kann es passieren, dass Du automatisch in die Grundversorgung fällst.
Welche Bedingungen gelten in der Grundversorgung?
Die rechtlichen Grundlagen für die Grundversorgung sind im Energiewirtschaftsgesetz (§ 36 EnWG) sowie in den Verordnungen StromGVV und GasGVV geregelt. Diese Vorschriften legen unter anderem fest, wie die Versorgung erfolgt, wie die Abrechnung funktioniert und welche Rechte und Pflichten beide Seiten haben.
Zusätzlich zu den gesetzlichen Vorgaben kann der Grundversorger sogenannte ergänzende Bedingungen festlegen. Diese betreffen oft Details wie die Zählerablesung, die Höhe von Abschlagszahlungen oder Mahngebühren. Wichtig ist: Sowohl die allgemeinen als auch die ergänzenden Bedingungen müssen öffentlich einsehbar sein – zum Beispiel auf der Website des Versorgers oder im Amtsblatt Deiner Kommune.
Kann mich der Grundversorger ablehnen oder kündigen?
Grundsätzlich besteht in der Grundversorgung eine Versorgungspflicht. Das bedeutet: Der Grundversorger muss alle Haushaltskund:innen im Netzgebiet mit Strom oder Gas beliefern. Eine Ablehnung oder Kündigung ist nur in wenigen Ausnahmefällen erlaubt – etwa wenn der wirtschaftliche Aufwand für die Versorgung nicht zumutbar ist oder wenn Kund:innen gegen wesentliche Vertragsbedingungen verstoßen.
Zu den möglichen Gründen für eine Kündigung gehören unter anderem erhebliche Zahlungsrückstände, Manipulationen am Zähler oder wiederholte Sperrungen wegen unbezahlter Rechnungen. Eine solche Kündigung muss immer nachvollziehbar und rechtlich sauber begründet sein.
Wie finde ich heraus, wer mein Grundversorger ist?
Auskunft über Deinen Grundversorger erhältst Du über den Netzbetreiber, der für Dein Liefergebiet zuständig ist. Dieses Netzbetreiber findest Du ganz einfach auf Deiner letzten Strom- oder Gasrechnung. Dort ist er meist im Bereich „Netzentgelt“ oder „Netzbetreiber“ genannt. Alternativ kannst Du auch online nach dem Netzbetreiber in Deiner Stadt oder Gemeinde suchen. Viele Netzbetreiber bieten auf ihrer Website eine Suchfunktion, bei der Du Deine Adresse eingeben kannst. So erfährst Du schnell, wer für Dein Netzgebiet zuständig ist und kannst dort die Information zum Grundversorger erhalten.
Wie komme ich in die Grundversorgung – und wie wieder raus?
Die Aufnahme in die Grundversorgung passiert automatisch, sobald Du Strom oder Gas nutzt – beispielsweise indem Du das Licht in Deiner neuen Wohnung anschaltest. Das nennt sich rechtlich „konkludentes Verhalten“: Du brauchst nichts zu unterschreiben, der Vertrag kommt allein durch die Nutzung zustande.
Der Ausstieg ist fast genauso unkompliziert. Du kannst den Grundversorgungsvertrag jederzeit mit einer Frist von nur zwei Wochen kündigen. Und ein Wechsel in einen regulären Tarif lohnt sich eigentlich immer: In der Grundversorgung zahlst Du oft mehr als in einem eigenständig abgeschlossenen Tarif – wie hoch der Unterschied ist, hängt von Deinem Netzgebiet und Deinem Verbrauch ab.
Bei einigen Anbietern ist ein Wechsel aus der Grundversorgung besonders einfach: Entscheidest Du Dich beispielsweise für einen Ökostrom- oder Gas-Tarif bei Yippie, übernehmen wir die Kündigung beim Grundversorger für Dich. Der Wechsel erfolgt dabei vollständig digital und mit nur wenigen Klicks.
Ein schneller Wechsel lohnt sich
Die Grundversorgung ist vor allem als Sicherheitsnetz und nicht als langfristige Lösung gedacht. Der Wechsel zu einem regulären Tarif kann Dir gegenüber der Grundversorgung Geld sparen und erlaubt Dir außerdem, einen Anbieter auszuwählen, der zu Deinen Werten passt.
Mit einem Ökostrom-Tarif bei Yippie entscheidest Du Dich für Strom aus 100 % europäischer Wasserkraft – belegt durch zertifizierte Herkunftsnachweise – und für einen Anbieter, der die Energiewende mitgestalten will.
Auf Komfort verzichten musst Du deshalb trotzdem nicht! Wechsel und Vertragsabwicklung funktionieren bei uns unkompliziert und digital. Solltest Du Dich aktuell also in der Grundversorgung befinden, lass Dir einfach mithilfe unseres Strom-Tarifrechners oder unseres Gas-Tarifrechners ein unverbindliches und individuelles Angebot erstellen! Wie gesagt: Der Wechsel lohnt sich.
Häufige Fragen zur Grundversorgung
Die Ersatzversorgung greift kurzfristig – etwa bei Insolvenzen oder Lieferschwierigkeiten des bisherigen Anbieters. Sie ist zeitlich begrenzt (maximal drei Monate), danach folgt automatisch die Grundversorgung.
Ja. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Wochen. Anbieter wie Yippie übernehmen in der Regel die Kündigung für Dich – unkompliziert und ohne Zusatzkosten.
Nein. Wenn Du Energie verbrauchst, ohne einen Vertrag abzuschließen, kommst Du automatisch in die Grundversorgung. Die Versorgung beginnt mit dem ersten Verbrauch.
Das steht meist auf Deiner Jahresabrechnung oder im Begrüßungsschreiben des Grundversorgers. Du kannst auch beim jeweiligen Energieanbieter nachfragen, ob Du im Grundversorgungstarif geführt wirst.
In den meisten Fällen ja! Die Grundversorgung ist als Sicherheitsnetz gedacht und oft teurer als eigenständig abgeschlossene Tarife vom Energieversorger. Mit einem Wechsel zu einem günstigeren Tarif kannst Du im Vergleich zur Grundversorgung sparen – wie viel genau, hängt von Deinem Verbrauch und Deinem Netzgebiet ab.
Mit einem Wechsel zu Yippie kannst Du direkt auf Ökostrom- und Gastarife zu fairen Preisen umstellen. Wir übernehmen auf Wunsch die Kündigung beim Grundversorger und der Wechsel verläuft unkompliziert und vollständig digital. Im Kundenportal kannst Du dann Deine Energieverträge, Deinen Abschlag und alles Weitere eigenständig verwalten. Und das Beste: Du entscheidest Dich für einen Anbieter, dessen Strom zu 100 % aus erneuerbaren Quellen stammt und der sich in verschiedenen Projekten für den Umweltschutz einsetzt.


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Über uns
Wir sind Yippie, ein bundesweiter Energieversorger mit dem Ziel, ein digitales Ökosystem anzubieten, in dem unsere Kund:innen alles rund um Energie im Alltag finden – von Ökostrom aus Wasserkraft über Wärmepumpenstrom, Ladestrom und Gas bis hin zu Produkten rund um E-Mobilität, Solarenergie und Smart Home im Yippie Shop. Unsere Mission: Energie mit Wirkung schaffen – zum Beispiel mit Projekten zum Schutz von Artenvielfalt.

