Du hast noch Fragen?
Ja, die EEG-Umlage fällt ab dem 01.07.2022 weg.
Mit der Abschaffung der EEG-Umlage senken die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) die EEG-Umlage zum 1. Juli 2022 von bislang 3,72 Cent pro Kilowattstunde auf 0 Cent pro Kilowattstunde.
Der ursprüngliche Plan der Bundesregierung war es die EEG-Umlage zum 01.01.2023 abzuschaffen. Dies wurde nun vorgezogen, um den Verbraucher, also Dich, zu entlasten. Hauptgrund hierfür sind die, in den letzten Monaten stark gestiegenen, Energiepreise.
Ja, die EEG-Umlage wird ab dem 01.07.2022 automatisch aus Deinem Arbeitspreis herausgerechnet. Verfolgen kannst Du das hier.
In 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 19% auf 16% herabzusetzen. Zum Jahreswechsel 2020 – 2021 wurde dieser wieder von 16% auf 19% angehoben. Sofern sich Dein Bruttoarbeitspreis verändert hat, so liegt das an der Anpassung der Mehrwertsteuer. Hier sind uns leider die Hände gebunden und wir müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dein Nettoarbeitspreis ist selbstverständlich unverändert geblieben.
Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens ab und wird für die Bereitstellung der Energie berechnet.
Als Arbeitspreis bezeichnet man den Preis für einen Kubikmeter oder eine Kilowattstunde Energie. Dieser Arbeitspreis wird Dir für Deine tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet.
Preisänderungen teilen wir Dir mindestens 4 Wochen vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung schriftlich per E-Mail mit. Außerdem ist die Preisänderung in Deinem Kundenportal sichtbar.
Bei Preisanpassungen hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Solltest Du kündigen wollen, musst Du Deinen Vertrag selbst schriftlich kündigen.