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Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Diese ist zum 01.10.2022 in Kraft getreten und dient dazu Kunden über ihren Energieverbrauch, Preissteigerungen und Einsparpotenzial zu informieren. Unter anderem wird dem Kunden aufgezeigt, welche Auswirkung das Absenken der Raumtemperatur um nur 1 Grad Celsius bereits hat.
Als Gaskunde musst Du nichts weiter tun. Wir informieren Dich lediglich über die aktuellen Gesetze und möchten Dir eine Möglichkeit bieten, Deinen Gastarif zu vergleichen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem möchten wir Dir einen Anreiz liefern, weniger Gas zu verbrauchen und beispielhaft darstellen, wie sich ein geringerer Verbrauch auf Deine Gaskosten auswirken könnte. Tipps zum Einsparen haben wir Dir unter "Energiespartipps" weiter unten zusammengefasst.
Wurdest Du bereits abgerechnet, so wird der Jahresverbrauch Deiner letzten Rechnung herangezogen. Wurdest Du noch nicht abgerechnet so wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet.
Der Neukundentarif stammt vom 20.10.2022.
Für eine bessere Vergleichbarkeit wurde der Vergleichstarif ebenfalls von 19 % auf den aktuell gültigen Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % korrigiert.
Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um Prognose bzw. vergangene Werte handelt. D.h. eine Änderung des Verbrauchsverhaltens, der Witterung oder der tatsächlichen Energiepreise kann das Ergebnis beeinflussen.
Nein, die Informationen dienen lediglich als Richtwerte und ersetzen nicht die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchsmenge. Zudem soll der Informationsgehalt zum Energiesparen anregen.
Nein.
Sollte der Button dir ausgegraut sein, dann haben wir aktuell kein Tarifwechselangebot für Dich oder Du befindest Dich noch innerhalb deiner Erstlaufzeit.
Es handelt sich um kein Angebot, sondern lediglich um einen Vergleich Deines aktuellen Tarifs, mit dem Tarif den wir am 20.10.22 unseren Neukunden angeboten haben. In der EnSikuMaV ist der Vergleich mit einem Neukundentarif ab 01.09.22 mit dem aktuellen des Kunden vorgesehen.
Es wird von einer Einsparung von ca. 6% ausgegangen.
Nein.
Gar nicht, in diesem Schreiben thematisieren wir zwei verschiedene Themen, die unabhängig voneinander sind. Wir möchten Dich zum einem über die Entlastung des Dezemberabschlags informieren und zum anderen sind wir verpflichtet Dir die Information zur Sicherung der Energieversorgung §9 EnSikuMaV zu senden.
Für eine bessere Vergleichbarkeit wurde der Vergleichstarif ebenfalls von 19% auf den aktuell gültigen Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 % korrigiert.
Den Arbeits- und Grundpreis erfährst Du mit dem Klick auf den folgenden Button. Der Tarif hat eine Preisgarantie von 1 Monat, eine Laufzeit von 12 Monate und eine Kündigungsfrist von 1 Monat.