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zur aktuellen Gasmarktsituation

Was ist die „Gasbeschaffungsumlage“?

Die am 29.09.2022 über die Bundespressekonferenz bekannt gewordenen Änderungen bezüglich der zum 1.10.2022 geplanten Gasbeschaffungsumlage sowie der Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % haben wir für unsere Kunden bereits berücksichtigt. Die angepassten Abschläge sind für unsere Kunden entsprechend im Kundenportal einsehbar.

Wie könnte die angekündigte Gaspreisbremse aussehen?

Am 10. Oktober 2022 wurde von der durch die Bundesregierung beauftragte, sogenannte „Expertenkommission Gas und Wärme“, ein zweistufiges Konzept mit Vorschlägen zur finanziellen Entlastung von Gas- und Fernwärmekunden vorgestellt.  Diese Vorschläge werden derzeit von der Politik konkretisiert müssen anschließend verabschiedet werden, um rechtskräftig zu sein.

Derzeit sehen diese zwei Stufen wie folgt aus:

Stufe 1: Einmalzahlung im Dezember 2022

Eine sehr kurzfristige Entlastung von Haushalten und kleineren Gewerbekunden, die mit Gas oder Fernwärme heizen, soll durch eine Einmalzahlung des Staats im Dezember 2022 verfolgen. Diese Zahlung soll auf Basis des Verbrauchs erfolgen, welcher der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde liegt. Bei Mietshäusern und Wohnungseigentümergemeinschaften, die zentral beheizt werden, ist jeweils der Vermieter oder Verwalter zwischengeschaltet. In diesen Fällen soll im Dezember 2022 dem Betriebskostenkonto der MieterIn die Einmalzahlung gutgeschrieben werden. Diese Entlastung per Einmalzahlung soll als finanzielle Brücke bis zur Einführung der sogenannten Gaspreisbremse dienen.


Stufe 2: Gas- und Wärmepreisbremse ab März 2023

Der Vorschlag zur Gas- und Wärmepreisbremse sieht einen garantierten Brutto-Preis von 12 ct/kWh vor, der in einem festen Zeitraum für einen fest definierten Anteil („Kontingent“) für den von einem Kunden erwarteten Gasverbrauch gezahlt werden soll. Der Verbrauch, der darüber hinaus geht, würde dem Kunden mit dem normalen Preis berechnet werden. Als Kontingent vorgeschlagen werden 80 % des Verbrauchs, der der Abschlagszahlung aus September 2022 zugrunde gelegt wurde. In Kraft treten soll dieser Bremsmechanismus zum 01.03.2023 und frühestens zum 30.04.2024 enden. Insbesondere das Startdatum wird derzeit jedoch noch in Frage gestellt.


Nähere Informationen findest Du auf der Website des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz

Wie könnte die diskutierten Strompreisbremse aussehen?

Als weitere Maßnahme, um Bürgerinnen und Bürger ebenso wie kleine und mittelständische Unternehmen finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung am 07. September 2022 angekündigt, ähnlich der Gas- und Wärmepreisbremse eine „Strompreisbremse“ zu implementieren. Wie diese jedoch konkret aussehen soll, ist noch nicht bekannt (Stand: 25.10.2022). Sie soll jedoch analog zur Gas- und Wärmepreisbremse einen Anreiz zum Energiesparen erhalten und dazu beitragen, dass die Strompreise sinken. 

Warum hat sich mein Abschlag geändert?

Wir haben Deinen Abschlag anhand Deines Verbrauchs und Deiner neuen Konditionen neu berechnet. Gerade in den letzten Monaten haben einige unserer Kunden selbstständige Ihre Abschläge erhöht um eine eventuelle Nachzahlung bei der Abrechnung zu vermeiden. Aus diesem Grund haben wir uns dazu entschieden Deinen Abschlag automatisch auf die optimale Höhe anzupassen. Du kannst Deinen Abschlag jederzeit selbstständig im Kundenportal anpassen.

Wie hoch wird die Gasumlage?

Die Gasumlage betrug ursprünglich 2,419 Cent/kWh netto. Die am 29.09.2022 über die Bundespressekonferenz bekannt gewordenen Änderungen bezüglich der zum 1.10.2022 geplanten Gasbeschaffungsumlage sowie der Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas von 19 % auf 7 % werden wir selbstverständlich in vollem Umfang berücksichtigen. Wir bitten unsere Kunden um einen Moment Geduld und werden uns zeitnah mit genaueren Informationen melden. 

Warum bezahle ich 19% und nicht 7% MwSt. auf meine Gasrechnung?

Aktuell ist eine Absenkung der Mehrwertsteuer für Gaskunden im Gespräch aber noch nicht beschlossen. Daher gilt Stand heute der normale Mehrwertsteuersatz von 19%. Sobald eine Absenkung der Mehrwertsteuer von der Bundesregierung beschlossen wurde, geben wir diese ebenso zu 100% an Dich weiter.

Was ist die sogenannte „CO2-Steuer“?

In den Medien wird die CO2-Abgabe oft als Steuer dargestellt, obwohl es sich eigentlich um eine neu eingeführte Abgabe handelt. Die CO2-Abgabe ist eine vom Staat festgelegte Kostenerhebung auf Emissionen von Kohlendioxid. Die Kostenerhebungen wurden bis 2025 festgelegt und beinhalten eine jährliche Veränderung dieser Abgabe beginnend mit dem 01.01.2021. Die Einnahmen daraus werden vom Staat in Klimaschutzmaßnahmen investieren.

Was ist die „Speicherumlage“?

Die Speicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die Kosten, die dadurch entstehen, sollen über die Speicherumlage finanziert werden. Die Geltungsdauer der Umlage wurde auf einen Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2025 festgelegt, wobei die Höhe der Umlage in regelmäßigen Abständen neu ermittelt und rechtzeitig kommuniziert wird. 

Was sind die Kosten für Netznutzung?

Netzentgelte, auch Netznutzungsentgelte genannt, sind Gebühren, welche jeder Nutzer eines Gas- oder Stromnetzes an den Netzbetreiber zahlen muss. Als Nutzer zahlst Du die Gebühren nicht direkt an Deinen Netzbetreiber, sondern über uns. Wir leiten diese Kosten an Deinen Netzbetreiber weiter. Die Netzentgelte machen durchschnittlich 15 % des Gaspreises aus, sodass Veränderungen an diesen auch Auswirkungen auf Deinen Tarif haben. Wir sowie alle anderen Energieversorger haben keine Möglichkeit die Höhe des Netzentgeltes zu beeinflussen. 

Welche Steuern und Abgaben beeinflussen Deinen Tarif zusätzlich?

Die Erdgassteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer, welche pro kWh anfällt. Die Steuerhöhe ist festgelegt und wird von uns lediglich weitergeleitet. Neben Steuern gibt es auch Umlagen und Abgaben so beispielsweise die Konzessionsabgabe. Hierunter versteht man Entgelte, eine Art Wegezoll, den Energieversorgungsunternehmen an die Kommunen abgeben müssen, um öffentliche Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen zu nutzen. Diese Abgabe leiten wir an Deinen Netzbetreiber weiter.

Was sind Energiebeschaffungs- und Servicekosten?

Wichtig für die Berechnung Deines Tarifes ist auch die Entwicklung des Gaspreises. Dieser hat in den letzten Wochen und Monaten nie gesehene Höhen erreicht. Ebenso zeigen die Preise für die kommenden Monate neue Rekordstände. Diese Kostenpositionen werden anschließend noch von den Servicekosten vervollständigt. 

Was ist die „Gasspeicherumlage"?

Die Speicherumlage nach §35e Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) dient der Sicherung der Füllstandsvorgaben für Gasspeicheranlagen. Die Kosten, die dadurch entstehen, sollen über die Speicherumlage finanziert werden. Die Geltungsdauer der Umlage wurde auf einen Zeitraum vom 01. Oktober 2022 bis 31. März 2025 festgelegt, wobei die Höhe der Umlage in regelmäßigen Abständen neu ermittelt und kommuniziert wird.

Ab wann wird die Gasspeicherumlage erhoben?

Die befristete Umlage gilt ab dem 01. Oktober 2022 und endet zum 31. März 2025.

Wie teuer ist die Gasspeicherumlage?

Ab dem 01. Oktober 2022 beträgt die Höhe der Umlage 0,059 ct/kWh netto (0,070 ct/kWh brutto - auf die Gasumlage werden 7 % Mehrwertsteuer erhoben; Stand 01. Oktober 2022).

Wer ist von der Umlage betroffen?

Bezahlt wird die Umlage grundsätzlich sowohl von Industrie- als auch Haushaltskunden, die Erdgas beziehen. Wer mit Strom, Öl oder erneuerbaren Energien heizt, bezahlt diese Umlage nicht. Die Umlage wird von uns 1:1 an alle Gasverbraucher weitergegeben.

Wer wird mit dem Geld aus der Umlage konkret entlastet?

Als Marktgebietsverantwortlicher des deutschen Gasmarktes muss das zuständige Unternehmen Trading Hub Europe (THE) gemäß dem Gasspeichergesetzt von April 2022 sicherstellen, dass die gesetzlichen Zielmarken für die Füllstände von Gasspeichern erreicht werden – notfalls, indem sie selbst Gas einkauft. Um die damit verbundenen Kosten zu decken, wurde die neue Speicherumlage eingeführt. Das vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) vorgegebene Ziel der THE: Zum 1. November sollen die deutschen Gasspeicher zur mindestens 95 Prozent gefüllt sein.

Was ist die Bilanzierungsumlage SLP?

Zu den zwei neuen befristeten Gasumlagen kommt hinzu, dass die Bundesnetzagentur die Höhe der SLP-Bilanzierungsumlage zum 01. Oktober 2022 neu festgelegt hat. Dabei handelt es sich um eine Kostenerhebung zur Deckung des zu erwartenden Fehlbetrages aus dem Einsatz von Regel- und Ausgleichsenergie.

Warum wird die SLP Bilanzierungsumlage erhoben?

Die Bilanzierungsumlage wird für die Regelung der Ein- und Ausspeisemengen im jeweiligen Marktgebiet fällig. Die Ein- und Ausspeisung im Gasnetz muss stets im Gleichgewicht gehalten werden. Um physische Differenzen zwischen Ein- und Ausspeisemengen in einem Marktgebiet ausgleichen zu können, wird Regelenergie eingesetzt. D.h. für den Ausgleich von Schwankungen wird entsprechend Energie gekauft oder verkauft. Falls die prognostizierten Kosten der Gaszukäufe die zu erwartenden Einnahmen der Gasverkäufe übersteigen, wird die Bilanzierungsumlage erhoben. Diese wird von der Bundesnetzagentur jeweils zum 01. Oktober eines jeden Jahres für einen Zeitraum von zwölf Monaten angepasst und veröffentlicht.

Handelt es sich bei der SLP Bilanzierungsumlage um eine neue Umlage?

Nein. Die Bilanzierungsumlage gibt es bereits seit dem 01.Oktober 2020. Lediglich die Höhe der Umlage wird jedes Jahr neu festgelegt.

Wie teuer ist die Umlage?

Für den Zeitraum 01. Oktober 2022 – 30. September 2023 beträgt die Höhe der Umlage 0,57 ct/kWh netto (0,68 ct/kWh brutto)

Übersicht Kosten der 3 Umlagen

Umlage

Gasbeschaffungsumlage

Gasspeicherumlage

SLP Bilanzierungsumlage

Summe

Kosten Netto

2,419 ct/kWh

0,059 ct/kWh

0,57 ct/kWh 

3,048 ct/kWh

Kosten Brutto

2,588 ct/kWh

0,063 ct/kWh

0,610 ct/kWh

3,261 ct/kWh

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