Du hast noch Fragen?
In 2020 hat die Bundesregierung beschlossen, den Mehrwertsteuersatz vorübergehend von 19% auf 16% herabzusetzen. Zum Jahreswechsel 2020 – 2021 wurde dieser wieder von 16% auf 19% angehoben. Falls Du den Eindruck haben solltest, dass sich Dein Arbeitspreis verändert zu haben scheint, so liegt das an der Anpassung der Mehrwertsteuer. Hier sind uns leider die Hände gebunden und wir müssen uns an die gesetzlichen Vorgaben halten. Dein netto Arbeitspreis ist selbstverständlich unverändert geblieben.
Ja, Deine Energieversorgung ist jederzeit sichergestellt und es wird nicht zu einer Unterbrechung kommen.
Dein alter Lieferant teilt uns das genaue Enddatum Deines Vertrages mit und wir übernehmen die Energieversorgung nahtlos. Außerdem ist es gesetzlich festgelegt, dass der örtliche Grundversorger Dich immer mit Strom bzw. Gas beliefert, solltest Du keinen anderweitigen Lieferanten ausgesucht haben.
Du wirst von der Umstellung technisch nichts merken - nur die Rechnung bekommst Du in Zukunft von Yippie.
Nichts! Wir liefern Dir wie versprochen und zu denselben Konditionen Deinen Strom bzw. Dein Gas und zudem profitierst Du von den gleichen Vorteilen und Aktionen wie bisher und kannstDich auf noch coolere Aktionen und Specials freuen - sei gespannt.
Wenn Du momentan in einem Vertrag ohne Vertragsbindung bist, findet der Anbieterwechsel innerhalb von drei Wochen statt. Du kannst den Status Deines Wechsels jederzeit im Kundenportal einsehen. Außerdem informieren wir Dich immer per Mail über den aktuellen Stand Deines Wechsels.
Bei Tarifen mit Vertragslaufzeit orientiert sich der Übernahmetermin an der Kündigungsfrist des Tarifes. Bitte informiere uns möglichst frühzeitig über diesen Termin, damit wir die Kündigung beim Vorversorger in Angriff nehmen können. Am besten gibst Du uns mindestens sechs Wochen vor Ende der Vertragsbindung per E-Mail Bescheid.
Deine monatlichen Abschlagszahlungen berechnen wir aus Deinem voraussichtlichen Jahresverbrauch für Strom oder Erdgas und den aktuellen Energiekosten. Die sich daraus ergebenden voraussichtlichen Kosten pro Jahr werden dann auf zwölf Monate aufgeteilt. Dieser Betrag ist dann Dein monatlicher Abschlag und wird monatlich zwölf Mal pro Jahr fällig. Die Abschlagshöhe und die Fälligkeiten teilen wir Dir nach Vertragsbeginn in Deinem Begrüßungsschreiben mit.
Den Abschlag berechnen wir anhand Deines zu erwartenden Jahresverbrauches. Du zahlst uns dann zwölf monatliche Teilbeträge. Im zwölften Monat erhältst Du Deine Jahresabrechnung, die Dir Deine tatsächlich verbrauchten Mengen aufzeigt. Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden Dir im darauffolgenden Jahr zurückgezahlt, mögliche Forderungen in Rechnungen gestellt. Bei Stichtagsprodukten kann es allerdings dazu kommen, dass die erste Abrechnung zum Ende der Erstvertragslaufzeit erfolgt.
In der Jahresabrechnung berücksichtigen wir nur die Abschläge, welche im abrechnungsrelevanten Zeitraum liegen. Alle nicht relevanten Abschläge rechnen wir in der nächsten Abrechnung an.
Wir stellen Dir pro Jahr zwölf monatliche Abschläge in Rechnung, die jeweils zum Monatsende fällig werden.
Wenn sich Dein Jahresverbrauch im nächsten Jahr ändert, kannst Du Deinen Abschlag entsprechend anpassen. Wenn Du deutlich weniger verbrauchst, kannst Du selbst im Kundenportal Deinen Abschlag senken, bei einem Mehrverbrauch kannst Du ihn erhöhen. Falls Du Hilfe dabei benötigst, kontaktiere uns gerne.
Wenn sich Dein Verbrauch geändert hat, kannst Du Deinen Abschlag gerne direkt und unkompliziert über unser Kundenportal im Internet ändern.
Die Betreiber der Strom- und Gasnetze verlegen Deine Leitungen oft über bzw. unter öffentlichen Straßen und Wegen. Dafür bezahlst Du den jeweiligen Städten und Gemeinden eine Nutzungsgebühr. Das ist die Konzessionsabgabe. Sie ist in Deinem Endpreis bereits enthalten, Du brauchst Dir also keine Sorgen machen.
Um die Energie bis zu Deinem Hausanschluss zu liefern, nutzen wir bereits vorhandene Netze. Der jeweilige Netzbetreiber stellt uns dafür ein Netznutzungsentgelt in Rechnung. Die Netznutzungsentgelte sind in Deinem Endpreis bereits enthalten, Du brauchst dir also keine Sorgen machen.
Die "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz" (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) regelt die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Gasversorgungsunternehmen Haushaltskunden im Rahmen der Grundversorgung nach §36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Gas zu beliefern haben. Die Bestimmungen dieser Verordnung sind Bestandteil des Grundversorgungsvertrages zwischen Grundversorgern und Haushaltskunden.
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist die gleichzeitige Gewinnung von Energie (Strom) und nutzbarer Wärme für Heizzwecke in einem Heizkraftwerk. In den meisten Fällen stellen KWK-Kraftwerke Fernwärme für die Heizung öffentlicher und privater Gebäude bereit, oder sie versorgen als Industriekraftwerk Betriebe mit Prozesswärme.
Preisänderungen teilen wir Dir mindestens sechs Wochen vor dem Zeitpunkt der beabsichtigten Änderung schriftlich per E-Mail mit. Außerdem ist die Preisänderung in Deinem Kundenportal sichtbar.
Bei Preisanpassungen hast Du ein Sonderkündigungsrecht. Solltest Du kündigen wollen, musst Du Deinen Vertrag selbst schriftlich kündigen.
Der Grundpreis deckt die fixen Kosten des Versorgungsunternehmens ab und wird für die Bereitstellung der Energie berechnet.
Als Arbeitspreis bezeichnet man den Preis für einen Kubikmeter oder eine Kilowattstunde Energie. Dieser Arbeitspreis wird Dir für Deine tatsächlich in Anspruch genommene Leistung berechnet.
Das hängt davon ab, ob Deine monatlichen Abschläge die tatsächlichen Kosten decken und Deinem tatsächlichen Verbrauch des gesamten Abrechnungszeitraums entsprechen. Sinkt Dein Verbrauch deutlich, kannst Du mit einem Guthaben rechnen, das an Dich ausgezahlt wird. Eine Nachzahlung ist zu erwarten, wenn Dein Verbrauch gegenüber dem Vorjahr deutlich gestiegen ist, und Du Deinen Abschlag zuvor nicht entsprechend erhöht hast.
Du erhältst Deine Jahresverbrauchsabrechnung innerhalb von sechs Wochen am Ende eines zwölfmonatigen Vertragsjahres, sofern Du uns Deinen Zählerstand zum Abrechnungszeitraum mitgeteilt hast.
Wenn Du Deinen Verbrauch zu niedrig geschätzt hast oder Du im vergangenen Jahr deutlich mehr verbraucht hast, als wir mit dem monatlichen Abschlag verrechnet haben, kann Dich eine höhere Nachzahlung erwarten. Auch mögliche Preissteigerungen wirken sich auf die Gesamtkosten trotz eines niedrigeren Verbrauchs aus.
Yippie erreichst Du bei jeglichen Anliegen schnell und verlässlich über unser Kundenportal. In unserem Kundenportal hast Du außerdem die Möglichkeit, jederzeit Änderungen, wie z.B. Zählerstandseingaben und Bankdatenänderungen vorzunehmen oder Abschläge zu ändern. Solltest Du Dein Anliegen nicht im Kundenportal klären können, erreichst Du uns unter unserer E-Mail Adresse hello@yippie.com.
Strom- oder Gaszähler findest Du in der Regel im Keller oder im Eingangsbereich Deines Gebäudes. In Mehrfamilienhäusern empfehlen wir Dir, Deinen Hausmeister oder Hausverwalter anzusprechen, wenn die Zähler nicht frei zugänglich sind.
Von Natur aus ist Erdgas ganz geruchlos. Deshalb mischen die Gasversorgungsunternehmen Deinem Erdgas einen Duftstoff bei. Dieser Stoff hat einen unverwechselbaren, durchringenden Geruch - so durchdringend, dass Du selbst kleinste Mengen Erdgas ganz sicher bemerkst.
In unserem Kundenportal kannst Du Deine Abschlagshöhe ändern, Deine Zählerstände eingeben, Kontaktdatenänderungen vornehmen, eine neue Bankverbindung hinzufügen, Dich mit uns in Verbindung setzten und vieles mehr. Schau doch mal vorbei und mach Dich mit unserem Portal vertraut.
Nach dem Abschluss Deines Vertrages wirst Du per E-Mail benachrichtigt. Auch Deine Jahresabrechnung erhältst Du von uns via E-Mail. Gerne kannst Du uns jederzeit über unser Kundenportal im Internet eine Nachricht zukommen lassen oder Du schreibst uns eine E-Mail. Wir bitten Dich bei einer Änderung Deiner E-Mailadresse uns diese unverzüglich mitzuteilen oder diese selbstständig im Kundenportal zu ändern.
Bei einer Namensänderung bitten wir Dich uns die entsprechenden Urkunden per E-Mail zuzuschicken, so dass wir Deine Kundendaten auf Deinen neuen Namen anpassen können.
Um Deine Jahresabrechnung mit Deinem tatsächlichen Verbrauch zu erstellen, benötigen wir von Dir Deinen aktuellen Zählerstand. Bekommen wir hierzu keine Rückmeldung von Dir, sind wir berechtigt, den Zählerstand für die Abrechnung zu schätzen. Auf Deiner Jahresabrechnung erhältst Du von uns in diesem Fall eine gesonderte Information, dass Dein Zählerstand von uns geschätzt wurde.
Über den Gaszähler messen wir Deine tatsächlich verbrauchte Menge in Kubikmeter (m³). Da wir jedoch den Verbrauch in Kilowattstunden (kWh) abrechnen, rechnen wir die abgelesene Menge über einen sogenannten Umrechnungsfaktor in kWh um. Für jeden mit Erdgas versorgten Ort legen wir dabei einen eigenen Faktor fest. Durch Umrechnungsfaktoren garantieren wir die Gleichbehandlung aller Kunden, egal welche individuellen Umgebungsbedingungen herrschen. Somit benachteiligen wir keinen Kunden aufgrund der zufälligen Höhenlage seines Ortes. Du musst immer nur die Energie bezahlen, die Du auch tatsächlich verbraucht hast.
Bei einem Einzug kann der Lieferbeginn auch rückwirkend bis zu 4 Wochen vor dem Auftragseingangsdatum erfolgen.
Bei Deinem Einzug in Dein neues Zuhause freuen wir uns auf Deine Anmeldung. Du kannst Dich bequem über unsere Homepage anmelden und Deinen günstigen Tarif der Yippie auswählen. Bei einem Umzug kann der Lieferbeginn auch rückwirkend bis zu 4 Wochen vor dem Auftragseingangsdatum erfolgen.
Solltest Du ausziehen, bitten wir Dich, uns darüber spätestens zwei Wochen vor Deinem Auszug zu informieren. Wir erstellen Dir dann eine Schlussrechnung zu dem Termin, ab dem Du Dich bei uns gemeldet hast. Solltest Du nicht kündigen, läuft Dein Liefervertrag weiter, auch wenn ein anderer Bewohner in Dein bisheriges Zuhause eingezogen ist.
Wir bitten Dich hierfür, uns eine E-Mail zu schreiben oder Kontakt über unser Kundenportal aufzunehmen.
Grundgebühren und Kosten für den (geringen) Verbrauch, die zwischen einem Auszug und einem Einzug anfallen, stellen wir dem Hauseigentümer in Rechnung. Wir empfehlen den Hauseigentümern, uns jeden Auszug und Neueinzug sofort zu melden.
Bitte teile uns Deinen Umzug schnellstmöglich, mindestens vier Wochen vor dem Umzug unter Angabe Deiner neuen Adresse sowie des konkreten Auszugs- und Einzugsdatums, mit. Gerne übernimmt Yippie die Belieferung auch für Dein neues Zuhause. Wirf einen Blick auf unseren Tarifrechner und finde so Deinen günstigen Tarif.
Die Yippie, so wie Du sie kennengelernt hast, war bis heute eine Marke der MAINGAU Energie GmbH und wird ab dem 01.05.2021 ein eigenständiges Unternehmen – die Yippie GmbH. Entsprechend haben sich unsere AGBs und das Widerrufsrecht geändert.
Durch den Wechsel werden wir Dir eine Abrechnung übersenden, welche ohne Guthaben oder Forderung sein wird. Die Rechnungssumme wird vollständig an die Yippie GmbH übergeben. Die Rechnungshöhe wird anhand des vom Netzbetreiber mitgeteilten Zählerstands ermittelt. Wird Dein Zählerstand nicht übermittelt, so schätzen wir diesen.