Du hast noch Fragen?
Hast Du einen Verbrauch von weniger als 30.000 kWh pro Jahr, werden 80% Deines bisherigen Jahresverbrauch zu einem garantierten Bruttoarbeitspreis von 40 ct/kWh abgerechnet. Hast du einen Verbrauch von mehr als 30.000 kWh pro Jahr, dann werden 70% Deines bisherigen Jahresverbrauchs zu einem garantierten Nettoarbeitspreis von 13 ct/kWh (zzgl. staatliche veranlasste Preisbestandteile wie z.B. Netzentgelte) abgerechnet. Du musst die Entlastung nicht beantragen, das übernehmen wir als Dein Stromlieferant für Dich.
Nach aktueller Gesetzeslage gilt die Strompreisbremse vom 1. März 2023 bis voraussichtlich 31. Dezember 2023. Die Monate Januar und Februar 2023 werden mit dem Abschlag im März 2023 berücksichtigt und rückwirkend verrechnet.
Umgesetzt wird die Strompreisbremse ab März 2023, ist aber rückwirkend auch für Januar und Februar 2023 gültig. Das heißt ab März wird die Entlastung spürbar, durch die Reduzierung des Abschlags. Im März-Abschlag werden die Monate Januar und Februar mitberücksichtigt, somit kommt es zu einer deutlichen Reduzierung des März-Abschlags.
Die Höhe hängt von Deinem, vom Netzbetreiber mitgeteilten, prognostizierten Jahresverbrauch ab. Davon werden 70% bzw. 80% zu einem garantierten Netto- bzw. Bruttoarbeitspreis berechnet (siehe Frage 1). Den neuen Abschlagsbetrag teilen wir Dir bis zum 1. März 2023 mit.
Beispielrechnung:
Stromverbrauch 5.000 kWh im Jahr → 80% entsprechen 4.000 kWh
Arbeitspreis: 50 ct/kWh
Arbeitspreis Preisbremse: 40 ct/kWh (für 80% des aktuell prognostizierten Jahresverbrauchs des Netzbetreibers)
Jede eingesparte Kilowattstunde, wird mit dem aktuell gültigen Arbeitspreis vergütet. Du kannst aber am Ende nicht mehr ausbezahlt bekommen, als Du an Abschlägen bezahlt hast. Faktisch zahlst Du für den tatsächlichen Jahresverbrauch 2023 den vertraglichen Strompreis. Davon wird in jedem Fall der Entlastungsbetrag abgezogen. Dieser ist das Produkt aus 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs des Netzbetreibers multipliziert mit der Differenz zwischen dem vertraglichen Strompreis und 40 Cent/kWh.
Du musst nichts weiter tun. Wir setzen alles automatisch für Dich um und ziehen ab März 2023 den reduzierten Abschlag von Dir ein.
Ja, Du kannst auch im Jahr 2023 Deinen Stromlieferanten wechseln. Wichtig ist, dass Du Deinem neuen Stromlieferanten die Endabrechnung Deines vorherigen Stromlieferanten zukommen lässt. Denn nur dann kann der neue Stromlieferant das richtige Entlastungskontingent berücksichtigen. Denn das Entlastungskontingent bleibt gleich, lediglich der Abschlag kann sich ändern, wenn der Arbeitspreis sich bei Deinem neuen und alten Stromlieferant unterscheidet.
Da lediglich 70% bzw. 80 % Deines prognostizierten Verbrauchs, zu einem vergünstigten Arbeitspreis berechnet werden, lohnt es sich Einsparungsmaßnahmen für Deinen Stromverbrauch zu treffen. Wir haben Dir hierfür ein paar Tipps zusammengestellt wie Du Deinen Stromverbrauch reduzieren kannst.
Es ist allerdings nicht möglich, dass Du am Ende mehr zurückbekommst als Du bezahlt hast.
Die finanziellen Mittel für die Strompreisbremse werden vom Bund zur Verfügung gestellt.