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EnSikuMaVDein Vergleichstarif

Fragenund Antworten

Was bedeutet EnSikuMaV?

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen. Diese ist zum 01.10.2022 in Kraft getreten und dient dazu Kunden über ihren Energieverbrauch, Preissteigerungen und Einsparpotenzial zu informieren. Unter anderem wird dem Kunden aufgezeigt, welche Auswirkung das Absenken der Raumtemperatur um nur 1 Grad Celsius bereits hat.

Was musst Du als Gaskunde jetzt tun?

Als Gaskunde musst Du nichts weiter tun. Wir informieren Dich lediglich über die aktuellen Gesetze und möchten Dir eine Möglichkeit bieten, Deinen Gastarif zu vergleichen und gegebenenfalls anzupassen. Zudem möchten wir Dir einen Anreiz liefern, weniger Gas zu verbrauchen und beispielhaft darstellen, wie sich ein geringerer Verbrauch auf Deine Gaskosten auswirken könnte. Tipps zum Einsparen haben wir Dir nochmal hier zusammengefasst.

Welcher Verbrauch wird zugrunde gelegt?

Wurdest Du bereits abgerechnet, so wird der Jahresverbrauch Deiner letzten Rechnung herangezogen. Wurdest Du noch nicht abgerechnet so wird die Jahresverbrauchsprognose des Netzbetreibers verwendet.

Woher stammt der Vergleichstarif?

Der Neukundentarif stammt vom 20.10.2022.

Mit welcher Umsatzsteuer ist der Vergleichstarif berechnet?

Der Vergleichstarif wurde am 20.10.2022 mit 7 % Umsatzsteuer kalkuliert.

Wie verlässlich sind die Informationen?

Es ist deutlich darauf hinzuweisen, dass es sich um Prognose bzw. vergangene Werte handelt. D.h. eine Änderung des Verbrauchsverhaltens, der Witterung oder der tatsächlichen Energiepreise kann das Ergebnis beeinflussen.

Ersetzt die Information zur Energieeinsparung meine jährliche Gasabrechnung?

Nein, die Informationen dienen lediglich als Richtwerte und ersetzen nicht die Abrechnung der tatsächlichen Verbrauchsmenge. Zudem soll der Informationsgehalt zum Energiesparen anregen.

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