Du hast noch Fragen?
Die Bundesregierung hat für Gas-und Fernwärmekunden eine einmalige staatliche Übernahme der Abschlagszahlung für Dezember 2022 beschlossen, um für Entlastung angesichts der hohen Preise für Gas und Fernwärme zu sorgen.
Die Umsetzung wurde am 14. November 2022 beschlossen.
Der Abschlag der zu 01.12.2022 fällig wird. Da wir die Abschläge rückwirkend einziehen, handelt es sich um den Novemberabschlag.
Die finanziellen Mittel werden vom Bund zur Verfügung gestellt.
Der Abschlag, der vom Bund übernommen wird, berechnet sich aus einem Zwölftel Deines prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit Deinem vertraglich vereinbarten Preis im Dezember. Dein monatlicher Abschlag beruht auf der gleichen Basis, wurde aber ggf. auf Deinen Wunsch erhöht oder reduziert.
Die Höhe der Entlastung berechnet sich aus einem Zwölftel Deines prognostizierten Jahresverbrauchs multipliziert mit Deinem vertraglich vereinbarten Preis im Dezember.
Nein. Solltest Du dennoch Deinen Abschlag überwiesen haben, werden wir die Zahlung selbstverständlich in Deiner nächsten Rechnung berücksichtigen.
In diesem Fall hat der Erdgaslieferant, der Dich zum Stichtag 1. Dezember 2022 mit Erdgas beliefert, den Entlastungsbetrag in seiner Rechnung zu berücksichtigen.